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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Zwangsräumungen in Hessen

8. November 2021Dokument 20/6685 · WP 20Hessen
Jan Schalauske
ZwangsräumungenMietenObdachlosigkeitCorona-KriseHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Jan Schalauske (Die Linke) thematisiert die Zwangsräumungen in Hessen, insbesondere die steigenden Zahlen und die sozialen Folgen, die durch die Corona-Krise verstärkt werden. Es wird auf die Ablehnung von Zwangsräumungen durch verschiedene gesellschaftliche Gruppen hingewiesen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Mieterinnen und Mieter in Hessen, insbesondere solche, die durch Mietrückstände in die Gefahr einer Zwangsräumung geraten. Auch soziale Einrichtungen und Wohnungsbaugesellschaften sind involviert.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Zwangsräumungen in den letzten Jahren, den Gründen für die Räumungen und den Unterstützungsbedarf der Betroffenen. Es wird auch gefragt, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um Zwangsräumungen zu verhindern.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass keine umfassenden Statistiken zu den Gründen für Zwangsräumungen vorliegen. Für 2019 bis 2021 wurden Zahlen zu durchgeführten Räumungen genannt. Die NHW hat die Aussetzung von Zwangsräumungen aufgrund der Corona-Krise beendet, jedoch gibt es Ausnahmen für Mietverhältnisse, die während des Lockdowns entstanden sind.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die steigenden Mieten und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu einer Zunahme von Zwangsräumungen führen könnten. Die Landesregierung hat keine kurzfristige Zunahme von Zwangsräumungen aufgrund des Auslaufens von Unterstützungsleistungen erwartet. Die NHW hat Maßnahmen zur Unterstützung von Mietern in finanziellen Schwierigkeiten beschrieben.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6685, Wahlperiode 20, eingereicht 8. November 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.