❓ Leistungsverpflichtung des Landes aus § 44 AsylG
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Verpflichtungen des Landes Hessen zur Unterbringung von Asylsuchenden gemäß § 44 AsylG. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei der Einreise von Asylsuchenden und den Maßnahmen der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylsuchende, die in Hessen untergebracht werden sollen, sowie die zuständigen Behörden und Institutionen, die für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung prüft, ob Asylsuchende entgegen gesetzlichen Bestimmungen eingereist sind, und welche Maßnahmen in solchen Fällen ergriffen wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie für die Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden zuständig ist und dass die Einreise und deren Rechtmäßigkeit von den Grenzbehörden geprüft werden. Unerlaubte Einreisen werden von den Aufgriffsstellen angezeigt. Die Landesregierung hat ein flexibles Konzept zur Erstunterbringung entwickelt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Asylrechts und der Verpflichtungen des Landes. Die Landesregierung betont, dass sie die gesetzlichen Vorgaben beachtet und Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden ergreift.