❓ Dokument 20/6741
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Einstufung von Reiterhöfen als Sportstätten im Rahmen der Corona-Schutzverordnung in Hessen. Es wird untersucht, ob Stallungen und andere Bereiche eines Reiterhofs unter die 2G-Regelung fallen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber von Reiterhöfen, Reiter und Pferdebesitzer in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Einstufung von Stallungen als Sportstätten und zur Anwendung der 2G-Regelung auf Reiterhöfe gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministers bestätigen, dass Reiterhöfe nicht als Sportstätten gelten und somit keine 2G-Regelung für Stallungen eingeführt wurde. Der Zutritt zu Stallungen kann ohne Negativnachweis erfolgen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten zeigen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Reiterhöfe während der Pandemie auf. Es gibt keine 2G-Regelung für Stallungen, was für Betreiber und Reiter von Bedeutung ist.