❓ Coronabedingte Zugangsbeschränkungen auf Reiterhöfen – Teil I
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Einstufung von Reiterhöfen als Sportstätten gemäß der Corona-Schutzverordnung hinterfragt. Die Fragesteller möchten Klarheit über die geltenden Regelungen und deren Auswirkungen auf den Zugang zu Reiterhöfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber von Reiterhöfen, Reiter und Pferdebesitzer in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob Reiterhöfe als Sportstätten gelten und welche Regelungen für Stallungen innerhalb dieser Höfe bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Reiterhöfe nicht als Sportstätten im Sinne der Corona-Schutzverordnung gelten. Es gab zu keiner Zeit eine 2G-Regelung für Reiterhöfe. Die Antworten auf die gestellten Fragen bekräftigen, dass Stallungen nicht unter die Regelungen fallen, die für Sportstätten gelten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Einstufung von Reiterhöfen als Sportstätten zu ungerechtfertigten Zugangsbeschränkungen führt. Die Landesregierung stellt klar, dass die Regelungen für Stallungen nicht anwendbar sind und dass der Zugang zu geschlossenen Reitställen jederzeit ohne Negativnachweis möglich war.