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HessenKleine AnfrageAfD

Dokument 20/6742

14. Juli 2026Dokument 20/6742 · WP 20Hessen
Volker Richter, Claudia Papst-Dippel, Arno Enners
CoronaZugangsbeschränkungenReiterhöfeTierschutzNegativnachweis
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die Situation der Reiterhöfe in Hessen während der Corona-Pandemie thematisiert. Es wird untersucht, ob Reiterhöfe als Sportstätten gelten und welche Zugangsbeschränkungen für die Versorgung der Tiere gelten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Reiterhöfe in Hessen, deren Betreiber, die Tiere sowie deren Eigentümer und Personen, die für die Versorgung der Tiere zuständig sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Sicherstellung der Tierversorgung unter den 2G-Zugangsbeschränkungen gestellt, insbesondere zu möglichen Schadensersatzansprüchen und Minderungsrechten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort des Ministers des Innern und für Sport stellt klar, dass Reiterhöfe nicht als Sportstätten gelten und somit keine 2G-Regelung für diese in ihrer Gesamtheit besteht. Nur Reithallen werden als gedeckte Sportstätten gewertet.

⚡ Einordnung

Die Klarstellung der Landesregierung könnte für Reiterhöfe und Tierhalter von Bedeutung sein, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zugang zu den Tieren während der Pandemie präzisiert.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6742, Wahlperiode 20, eingereicht 17. November 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.