❓ Coronabedingte Zugangsbeschränkungen auf Reiterhöfen – Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Auswirkungen der 2G-Zugangsbeschränkungen auf Reiterhöfen in Hessen. Die Fragesteller möchten wissen, wie die Versorgung der Tiere sichergestellt werden kann, wenn Eigentümern der Zugang verwehrt wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Reiterhöfe in Hessen, deren Eigentümer und Personen, die für die Versorgung der Tiere zuständig sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, wie die Versorgung der Tiere gewährleistet werden kann, ob eine Unterversorgung droht und welche Rechte und Ansprüche im Falle von Zugangsbeschränkungen bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Reiterhöfe nicht als Sportstätten im Sinne der Corona-Schutzverordnung gelten und es keine 2G-Regelung für diese gibt. Lediglich Reithallen fallen unter die Regelung. Es wird betont, dass das Tierwohl nicht eingeschränkt wird.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die 2G-Regelung die Versorgung der Tiere gefährden könnte. Die Landesregierung stellt klar, dass es keine 2G-Regelung für Reiterhöfe gibt und somit keine Unterversorgung droht.