❓ Dokument 20/6742
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Situation der Reiterhöfe in Hessen während der Corona-Pandemie thematisiert. Es wird untersucht, ob Reiterhöfe als Sportstätten gelten und welche Zugangsbeschränkungen für die Versorgung der Tiere gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Reiterhöfe in Hessen, deren Betreiber, die Tiere sowie deren Eigentümer und Personen, die für die Versorgung der Tiere zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Sicherstellung der Tierversorgung unter den 2G-Zugangsbeschränkungen gestellt, insbesondere zu möglichen Schadensersatzansprüchen und Minderungsrechten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers des Innern und für Sport stellt klar, dass Reiterhöfe nicht als Sportstätten gelten und somit keine 2G-Regelung für diese in ihrer Gesamtheit besteht. Nur Reithallen werden als gedeckte Sportstätten gewertet.
⚡ Einordnung
Die Klarstellung der Landesregierung könnte für Reiterhöfe und Tierhalter von Bedeutung sein, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zugang zu den Tieren während der Pandemie präzisiert.