❓ Dokument 20/6743
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Reiterhöfe unter der Corona-Schutzverordnung und die Auswirkungen der 2G-Zugangsbeschränkungen auf den Zugang zu diesen Einrichtungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Reiterhöfe in Hessen sowie die Tiere und deren Eigentümer oder Pflegepersonen, die aufgrund der Zugangsbeschränkungen möglicherweise nicht zu den Höfen gelangen können.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Einordnung von Reiterhöfen als Sportstätten, zur Sicherstellung des Tierwohls und zu den Anforderungen an Vereinsbeschlüsse in Bezug auf 2G-Regelungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers stellt klar, dass Reiterhöfe nicht als Sportstätten im Sinne der Corona-Schutzverordnung gelten und es keine 2G-Regelung für diese gibt. Die Regelungen betreffen lediglich Reithallen, und es wird auf die Verantwortung der Vereinsatzungen verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort werfen Fragen zur rechtlichen Handhabung von Corona-Regelungen auf und zeigen die Herausforderungen für Reiterhöfe und deren Betreiber in der Pandemie auf. Die Diskussion um den Tierschutz und den Zugang zu den Höfen bleibt politisch relevant.