Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageAfD

❓ Coronabedingte Zugangsbeschränkungen auf Reiterhöfen – Teil III

17. November 2021Dokument 20/6743 · WP 20Hessen
Volker Richter, Claudia Papst-Dippel, Arno Enners
CoronabeschränkungenReiterhöfeZugang2G-RegelungTierschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen der 2G-Zugangsbeschränkungen auf Reiterhöfe in Hessen. Die Fragesteller hinterfragen, ob Reiterhöfe als Sportstätten gelten und welche Maßnahmen die Landesregierung plant, um die Versorgung der Tiere sicherzustellen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Reiterhöfe in Hessen, die unter den Zugangsbeschränkungen leiden könnten, sowie die Tiere und deren Eigentümer.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung Maßnahmen zur Sicherstellung der Tierversorgung plant und wie sie der unrechtmäßigen Einführung der 2G-Regelung auf Reiterhöfen entgegenwirken will.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung stellt klar, dass Reiterhöfe nicht als Sportstätten im Sinne der Corona-Schutzverordnung gelten und es keine 2G-Regelung für diese gibt. Einzig Reithallen fallen unter die Regelung, und die Gewährleistung des Tierwohls wird nicht durch die CoSchuV eingeschränkt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Einführung der 2G-Regelung auf Reiterhöfen rechtlich unzulässig ist. Die Landesregierung antwortet, dass die CoSchuV unabhängig von Vereinsbeschlüssen wirksam ist und verweist auf die rechtlichen Grundlagen der Corona-Schutzverordnung.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6743, Wahlperiode 20, eingereicht 17. November 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.