❓ Coronabedingte Zugangsbeschränkungen auf Reiterhöfen – Teil III
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen der 2G-Zugangsbeschränkungen auf Reiterhöfe in Hessen. Die Fragesteller hinterfragen, ob Reiterhöfe als Sportstätten gelten und welche Maßnahmen die Landesregierung plant, um die Versorgung der Tiere sicherzustellen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Reiterhöfe in Hessen, die unter den Zugangsbeschränkungen leiden könnten, sowie die Tiere und deren Eigentümer.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung Maßnahmen zur Sicherstellung der Tierversorgung plant und wie sie der unrechtmäßigen Einführung der 2G-Regelung auf Reiterhöfen entgegenwirken will.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung stellt klar, dass Reiterhöfe nicht als Sportstätten im Sinne der Corona-Schutzverordnung gelten und es keine 2G-Regelung für diese gibt. Einzig Reithallen fallen unter die Regelung, und die Gewährleistung des Tierwohls wird nicht durch die CoSchuV eingeschränkt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Einführung der 2G-Regelung auf Reiterhöfen rechtlich unzulässig ist. Die Landesregierung antwortet, dass die CoSchuV unabhängig von Vereinsbeschlüssen wirksam ist und verweist auf die rechtlichen Grundlagen der Corona-Schutzverordnung.