❓ Dokument 20/6749
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Entsorgung des freigemessenen Abfalls aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Biblis thematisiert. Der Abfall muss gemäß den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsorgt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Landkreis Bergstraße, die zuständigen Abfallbehörden sowie die Öffentlichkeit, die über die Entsorgungsprozesse informiert werden soll.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, auf welche Deponien die freigemessenen Abfälle verbracht werden sollen, ob das Ministerium eine vermittelnde Funktion übernimmt, und wie Transparenz über die Verfahren sichergestellt wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministeriums bestätigen, dass der Landkreis Bergstraße keine eigene Deponie hat und eine deutschlandweite Suche nach geeigneten Anlagen erfolgte. Das Ministerium begleitet die Suche, hat jedoch keine abfallrechtliche Zuständigkeit zur Anweisung von Deponiebetreibern. Die Entscheidung über die Annahme der Abfälle wird im ersten Quartal 2022 erwartet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten beleuchten die Herausforderungen bei der Entsorgung von Abfällen aus dem Rückbau des AKW Biblis. Die Transparenz über die Verfahren und die Minimierung der Strahlenbelastung sind zentrale Anliegen, die sowohl von der Regierung als auch von der Öffentlichkeit verfolgt werden.