Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageSPD

❓ Entsorgung der freigemessenen Abfälle aus dem Rückbau des AKW Biblis – Teil II

18. November 2021Dokument 20/6749 · WP 20Hessen
Gerald Kummer
AbfallentsorgungKernkraftwerk Biblisfreigemessene AbfälleDeponiesucheStrahlenschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Gerald Kummer (SPD) thematisiert die Entsorgung freigemessener Abfälle, die beim Rückbau des Kernkraftwerks Biblis anfallen. Es wird erörtert, welche Deponien für die Entsorgung in Betracht kommen und welche Rolle das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dabei spielt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Landkreis Bergstraße, die zuständige Abfallbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie die Öffentlichkeit, die über die Entsorgungsverfahren informiert wird.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Entsorgung freigemessener Abfälle, darunter die Suche nach geeigneten Deponien, die Rolle des Ministeriums und die Transparenz der Verfahren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass der Landkreis Bergstraße keine eigene Deponie hat und einen Antrag auf Mitbenutzung einer Beseitigungsanlage gestellt hat. Das Ministerium begleitet die Suche nach einer geeigneten Deponie, hat jedoch keine abfallrechtliche Zuständigkeit zur Anweisung von Deponiebetreibern. Eine Entscheidung über die Annahme der Abfälle wird im ersten Quartal 2022 erwartet.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die gesicherte Entsorgung für einen zügigen Abbau des AKW Biblis entscheidend ist. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen verwiesen, die die Zuständigkeiten des Ministeriums und des Regierungspräsidiums Darmstadt regeln. Zudem wird die Öffentlichkeit über die Verfahren informiert, um Transparenz zu gewährleisten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6749, Wahlperiode 20, eingereicht 18. November 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.