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HessenKleine AnfrageAfD

❓ 2G-Zugangsmodell bei mitgliedsfinanzierten Vereinsveranstaltungen

19. November 2021Dokument 20/6753 · WP 20Hessen
Volker Richter, Claudia Papst-Dippel, Arno Enners, Dirk Gaw, Klaus Herrmann, Dr. Frank Grobe
2G-ZugangsmodellVereinsveranstaltungenMitgliedsbeiträgeCorona-SchutzverordnungAusschluss
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert das 2G-Zugangsmodell, das den Zugang zu Vereinsveranstaltungen für ungeimpfte oder nicht genesene Mitglieder einschränkt. Die Fragesteller äußern Bedenken, dass Mitglieder, die durch Beiträge diese Veranstaltungen finanzieren, vom Zugang ausgeschlossen werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Mitglieder privatrechtlich organisierter Vereine, insbesondere ungeimpfte oder nicht genesene Personen, die an Vereinsveranstaltungen teilnehmen möchten.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob das 2G-Zugangsmodell auch für Vereinsveranstaltungen gilt und wie die Landesregierung die rechtlichen Aspekte des Ausschlusses von ungeimpften Mitgliedern bewertet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt, dass Veranstaltungen von Vereinen unter das 2G-Zugangsmodell fallen können. Sie sieht keine besondere verfassungsrechtliche Betroffenheit durch den Ausschluss ungeimpfter Mitglieder, da die Entscheidung über den Zugang im Ermessen der Veranstalter liegt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat am 8. Dezember 2021 geantwortet und die rechtlichen Rahmenbedingungen des 2G-Zugangsmodells erläutert. Es wird auf die individuelle Entscheidung der Vereine verwiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6753, Wahlperiode 20, eingereicht 19. November 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.