❓ 2G-Zugangsmodell bei mitgliedsfinanzierten Vereinsveranstaltungen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert das 2G-Zugangsmodell, das den Zugang zu Vereinsveranstaltungen für ungeimpfte oder nicht genesene Mitglieder einschränkt. Die Fragesteller äußern Bedenken, dass Mitglieder, die durch Beiträge diese Veranstaltungen finanzieren, vom Zugang ausgeschlossen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mitglieder privatrechtlich organisierter Vereine, insbesondere ungeimpfte oder nicht genesene Personen, die an Vereinsveranstaltungen teilnehmen möchten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob das 2G-Zugangsmodell auch für Vereinsveranstaltungen gilt und wie die Landesregierung die rechtlichen Aspekte des Ausschlusses von ungeimpften Mitgliedern bewertet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass Veranstaltungen von Vereinen unter das 2G-Zugangsmodell fallen können. Sie sieht keine besondere verfassungsrechtliche Betroffenheit durch den Ausschluss ungeimpfter Mitglieder, da die Entscheidung über den Zugang im Ermessen der Veranstalter liegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat am 8. Dezember 2021 geantwortet und die rechtlichen Rahmenbedingungen des 2G-Zugangsmodells erläutert. Es wird auf die individuelle Entscheidung der Vereine verwiesen.