❓ Dokument 20/6753
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Auswirkungen des 2G-Zugangsmodells auf den Zugang zu Vereinsveranstaltungen. Es wird hinterfragt, ob ungeimpfte oder nicht genesene Mitglieder von Veranstaltungen ausgeschlossen werden können, obwohl sie diese durch Mitgliedsbeiträge mitfinanzieren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ungeimpfte oder nicht genesene Mitglieder privatrechtlich organisierter Vereine in Hessen, die an Vereinsveranstaltungen teilnehmen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Veranstaltungen von Vereinen unter das 2G-Zugangsmodell fallen und wie die Landesregierung die rechtliche Zulässigkeit des Ausschlusses von ungeimpften Mitgliedern bewertet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass die Veranstaltungen unter das 2G-Zugangsmodell fallen. Sie sieht keine besondere verfassungsrechtliche Betroffenheit und erklärt, dass die Entscheidung über den Zugang den Vereinen obliegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Fairness und rechtlichen Zulässigkeit der Zugangsbeschränkungen auf. Es gibt Bedenken, dass Mitglieder, die für die Veranstaltungen zahlen, ausgeschlossen werden, was zu Diskussionen über die Rechte von Vereinsmitgliedern führt.