❓ Dokument 20/6759
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Regelung zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern unter sechs Jahren, die an verpflichtenden Vorlaufkursen teilnehmen, thematisiert. Es wird untersucht, inwieweit diese Kinder Anspruch auf die Erstattung von Beförderungskosten haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler unter sechs Jahren, die an Vorlaufkursen teilnehmen, sowie deren Begleitpersonen und die Schulträger in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich nach dem Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten für die Kinder und deren Begleitpersonen sowie nach der finanziellen Verantwortung der Schulträger.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung führt aus, dass die Daten zur Schülerbeförderung nicht zentral erfasst werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten für Begleitpersonen, es sei denn, das Kind hat eine Behinderung. Eine analoge Anwendung des Gesetzes wird abgelehnt, da keine Regelungslücke besteht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen und Regelungen zur Beförderung von Kindern in Vorlaufkursen. Es gibt Bedenken hinsichtlich der finanziellen Belastungen für die Schulträger und die Notwendigkeit einer klaren Regelung für Begleitpersonen.