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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Beförderung von Schülerinnen und Schülern unter sechs Jahren

19. November 2021Dokument 20/6759 · WP 20Hessen
Christoph Degen, Manuela Strube
BeförderungskostenVorlaufkurseSchülerHessenSchulgesetz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage von Christoph Degen und Manuela Strube thematisiert die Beförderung von Schülerinnen und Schülern unter sechs Jahren, die an verpflichtenden Vorlaufkursen teilnehmen. Es wird untersucht, welche Ansprüche auf Erstattung der Beförderungskosten bestehen und wie die Landesregierung die Regelungen dazu bewertet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler unter sechs Jahren, die an Vorlaufkursen teilnehmen, sowie deren Begleitpersonen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Schüler mit Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, ob Begleitpersonen ebenfalls Anspruch haben, und wie die Landesregierung die Anwendung bestehender Regelungen auf diese Situation beurteilt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass die Daten zur Schülerbeförderung nicht zentral erfasst werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten für Begleitpersonen, es sei denn, das Kind hat eine Behinderung. Eine analoge Anwendung der Regelungen für Begleitpersonen wird als nicht gegeben erachtet.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung sieht keinen Bedarf für eine Regelungslücke und betont, dass die Beförderungskosten für Kinder von den Schulträgern zu tragen sind. Es wird auf die bestehenden Regelungen der Verkehrsverbünde verwiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6759, Wahlperiode 20, eingereicht 19. November 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.