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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Prüfung der Steuerbegünstigung von Organisationen

23. November 2021Dokument 20/6776 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
SteuerbegünstigungGemeinnützigkeitBoykottaufrufeFinanzbehördenPolitische Neutralität
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Prüfung der Steuerbegünstigung von Organisationen, insbesondere im Hinblick auf deren Beteiligung an Boykottaufrufen gegen politische Parteien. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die hessischen Finanzbehörden diese Aspekte bei der Überprüfung der Gemeinnützigkeit berücksichtigen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind gemeinnützige Organisationen, die möglicherweise gegen die Anforderungen der politischen Neutralität verstoßen, sowie die hessischen Finanzbehörden, die für die Prüfung der Gemeinnützigkeit zuständig sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die Finanzbehörden die Beteiligung an Boykottaufrufen prüfen, wie sie Informationen darüber erhalten und welche Maßnahmen zur Schließung möglicher Ermittlungslücken ergriffen werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Finanzämter bei der Prüfung der Gemeinnützigkeit die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung der Organisationen berücksichtigen. Die Prüfung erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen. Es wird betont, dass die Finanzbehörden auch Anzeigen und Hinweise nachgehen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD eingereicht. Die Landesregierung hat auf die bestehenden Prüfungsmaßnahmen hingewiesen und betont, dass die Kenntnis über Boykottaufrufe für die Prüfung der Gemeinnützigkeit entscheidend ist. Es wird auf das Steuergeheimnis verwiesen, das Informationen über die betroffenen Organisationen schützt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6776, Wahlperiode 20, eingereicht 23. November 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.