❓ Religionsunterricht an hessischen Schulen
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt den Religionsunterricht an hessischen Schulen, der als ordentliches Lehrfach verankert ist. Es wird erläutert, welche Konfessionen und Religionsgemeinschaften beteiligt sind und welche Curricula für den Unterricht gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an hessischen Schulen sowie die verschiedenen Religionsgemeinschaften, die den Religionsunterricht anbieten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller erkundigen sich nach den Konfessionen, den kooperierenden Kirchen, den Institutionen, die Lehrerlaubnisse erteilen, den Curricula und der Teilnehmerzahl im Religionsunterricht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen zur Durchführung des Religionsunterrichts in Hessen, nennt die beteiligten Religionsgemeinschaften und erläutert die Curricula, die für den Unterricht verwendet werden. Es wird festgestellt, dass kein konfessionsübergreifender Religionsunterricht erteilt wird.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller stellen fest, dass der Religionsunterricht in Hessen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Religionsgemeinschaften erfolgt. Die Landesregierung nennt die entsprechenden Curricula und die Institutionen, die Lehrerlaubnisse erteilen. Es wird auf die Bedeutung des Religionsunterrichts für die ethische und moralische Orientierung der Schüler hingewiesen.