❓ Corona-Pandemie – Impfungen durch Apotheker und Zahnärzte
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Möglichkeit, dass Apotheker und Zahnärzte Corona-Impfungen durchführen können. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit einer ärztlichen Schulung hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Apotheker, Zahnärzte, Patienten, die geimpft werden sollen, sowie die Landesregierung und Gesundheitsminister.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Vertretbarkeit von Impfungen durch Apotheker und Zahnärzte, zur Haftung bei Impfschäden und zur Aufklärung der Patienten über mögliche Risiken.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bejaht die Möglichkeit, Apotheker und Zahnärzte mit Impfungen zu betrauen, betont jedoch die Notwendigkeit einer ärztlichen Schulung. Für Impfschäden haftet das Land. Patienten müssen über die Qualifikation der Impfenden aufgeklärt werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Durchführung von Impfungen durch Apotheker und Zahnärzte nicht den ärztlichen Standards entspricht. Die LÄKH steht der Einbeziehung weiterer nichtärztlicher Impfberechtigter kritisch gegenüber.