❓ Erfassung von Straftaten gegen lesbische, schwule, bi-, trans-, intersexuelle und queere (LGBTQI+) Menschen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Erfassung und Bearbeitung von Straftaten gegen LGBTQI+ Menschen in Hessen. Es werden Fragen zur Anzahl der Ansprechpersonen bei der Polizei, zur statistischen Erfassung von Hasskriminalität und zur Sensibilisierung in der Polizeiausbildung gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind lesbische, schwule, bisexuelle, trans-, intersexuelle und queere Menschen in Hessen sowie die hessische Polizei und Staatsanwaltschaft.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Ansprechpersonen für LGBTQI+ bei der Polizei, der statistischen Erfassung von Hasskriminalität, der Anzahl der Strafanzeigen und deren Bearbeitung sowie der Sensibilisierung in der Polizeiausbildung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es in Hessen 13 Ansprechpersonen für LGBTQI+ gibt. Die statistische Erfassung erfolgt durch das Hessische Landeskriminalamt. In den Jahren 2016 bis 2020 wurden 62 Fälle von Hasskriminalität registriert. Die Qualität der Daten wird als ausreichend bewertet.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Erfassung von Hasskriminalität gegen LGBTQI+ verbessert werden könnte. Die Landesregierung berichtet von 62 registrierten Fällen zwischen 2016 und 2020 und hebt die Bedeutung der Sensibilisierung in der Polizeiausbildung hervor.