Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageAfD

❓ Die aktualisierte Fassung der CoSchuV vom 05.12.21 – Teil II

6. Dezember 2021Dokument 20/6899 · WP 20Hessen
Volker Richter, Arno Enners, Claudia Papst-Dippel
Corona-SchutzverordnungInfektionsschutzBibliothekenÖffentliche EinrichtungenMaskenpflicht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit der aktualisierten Fassung der Corona-Schutzverordnung in Hessen, die ab dem 5. Dezember 2021 in Kraft trat. Die Fragesteller möchten klären, wie die Verordnung kommunale Einrichtungen betrifft und welche Regelungen für den Besuch dieser Einrichtungen gelten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bürger, die kommunale Einrichtungen wie Bürgerämter und Bibliotheken besuchen möchten.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob der Besuch von kommunalen Einrichtungen durch die Corona-Schutzverordnung geregelt ist und wie diese Regelungen konkret aussehen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt, dass der Besuch von kommunalen Einrichtungen nicht speziell geregelt ist. In öffentlichen Gebäuden gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Der Besuch dieser Einrichtungen wird als Aufenthalt im öffentlichen Raum betrachtet, der den Regelungen der Verordnung unterliegt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Regelungen der Corona-Schutzverordnung unklar sind und klären möchten, wie diese auf kommunale Bibliotheken angewendet werden. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf die geltenden Maskenpflichten und die Einstufung der Einrichtungen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6899, Wahlperiode 20, eingereicht 6. Dezember 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.