❓ Einsatz von schwangeren Frauen im Schuldienst
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird der Einsatz von schwangeren Lehrerinnen im Schuldienst in Hessen während der Corona-Pandemie thematisiert. Es wird auf Unterschiede zu anderen Bundesländern hingewiesen, die Berufs- bzw. Beschäftigungsverbote für schwangere Lehrerinnen erlassen haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind schwangere Lehrerinnen in Hessen sowie die Schulleitungen, die über deren Einsatz im Präsenzunterricht entscheiden müssen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller erfragen, wie viele schwangere Lehrerinnen sich mit dem Coronavirus infiziert haben, wie viele aktuell vom Präsenzunterricht freigestellt sind und welche Regelungen sowie Vorsichtsmaßnahmen für schwangere Lehrerinnen gelten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung hat auf die Fragen nicht konkret geantwortet, sondern erklärt, dass die Schulen derzeit stark belastet sind und keine weiteren Abfragen zur Erhebung der Daten erfolgen. Es wird auf die Verantwortung der Schulleitungen für die Gefährdungsbeurteilung verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die neuen Regelungen in Hessen zu einer selteneren Aussprechung von Beschäftigungsverbote führen und dass Anfragen von Schulleitungen an die Staatlichen Schulämter ignoriert werden. Es wird keine bundesweite Vereinbarung für ein generelles Beschäftigungsverbot für schwangere Lehrerinnen genannt.