❓ Dokument 20/6963
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Regelungen und den Umgang mit schwangeren Lehrerinnen im Schuldienst in Hessen während der Corona-Pandemie. Es wird auf die Unterschiede zu anderen Bundesländern hingewiesen und die Verantwortung der Schulleitungen sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erläutert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind schwangere Lehrerinnen in Hessen, die im Präsenzunterricht eingesetzt werden, sowie die Schulleitungen, die über deren Einsatz entscheiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der schwangeren Lehrerinnen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, zur aktuellen Freistellung vom Präsenzunterricht und zu den Regelungen in Hessen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung hat keine weiteren Abfragen zur Erhebung der Daten bei Schulen und Schulämtern vorgenommen. Die Schulleitungen sind für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich und können sich beraten lassen. Es gibt derzeit keine bundesweite Vereinbarung für ein generelles Beschäftigungsverbot für schwangere Lehrerinnen.
⚡ Einordnung
Die Regelungen und der Umgang mit schwangeren Lehrerinnen während der Pandemie sind umstritten. Es gibt Bedenken hinsichtlich des Gesundheitsschutzes, während gleichzeitig die Teilhabe von Frauen am Arbeitsleben gesichert werden soll. Die Diskussion über mögliche Berufsverbote ist politisch relevant und betrifft viele betroffene Lehrerinnen.