❓ Dokument 20/6967
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die medizinische Versorgung von Gefangenen in hessischen Justizvollzugsanstalten thematisiert. Es wird untersucht, ob die Implementierung eines Ärztepools sinnvoll wäre, um die ärztliche Versorgung zu verbessern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gefangenen in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie das medizinische Personal, das für deren Versorgung zuständig ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung die Einführung eines Ärztepools für Justizvollzugsanstalten befürwortet und welche Vor- und Nachteile dies mit sich bringen könnte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz hebt hervor, dass die Gesundheitsfürsorge in den Justizvollzugsanstalten Priorität hat. Es gibt derzeit keinen Ärztepool, und die Einbindung externer Ärzte wird als ausreichend erachtet. Im Jahr 2020 betrugen die Personalkosten für die medizinische Versorgung 2.530.565 € bei einer durchschnittlichen Belegung von 4.220 Gefangenen.
⚡ Einordnung
Die Diskussion über die medizinische Versorgung im Justizvollzug ist politisch relevant, da sie die Gesundheit und das Wohl der Gefangenen betrifft. Die Frage nach einem Ärztepool wirft Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der Qualität der Versorgung auf.