❓ Dokument 20/6969
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der ortsnahe Kalksteinabbau der Zement- und Kalkwerke Otterbein GmbH und Co. KG thematisiert. Es werden Fragen zu den Einhaltungen von Auflagen und Grenzwerten sowie zu Genehmigungsverfahren gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner der Gemeinde Großenlüder, die Zement- und Kalkwerke Otterbein GmbH und Co. KG sowie die zuständigen Behörden wie das Regierungspräsidium Kassel.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Einhaltung von Umweltauflagen, zu Ausnahmegenehmigungen und zur Entscheidungsfindung über die Erweiterung des Werkes gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bestätigen, dass das Werk unter den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes steht und dass eine Ausnahmegenehmigung für die Einhaltung von Grenzwerten vorliegt. Zudem wird erläutert, dass die Entscheidung über die Erweiterung des Steinbruchs in einem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren getroffen werden muss.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Transparenz und zur Beteiligung der Gemeinden in Genehmigungsverfahren auf. Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Zuständigkeiten und die Verfahren, was zu Unsicherheiten bei den betroffenen Bürgern führt.