❓ Dokument 20/6970
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, warum Schreiben der Staatsanwaltschaft häufig keine personelle Zuordnung aufweisen. Es wird auf die Regelungen des Justizministeriums eingegangen und die Gründe für fehlende Angaben erläutert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Staatsanwaltschaften, die Justizbehörden und die Empfänger von staatsanwaltschaftlichen Schreiben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur personellen Zuordnung von Staatsanwaltschaftsschreiben und zu bestehenden Regelungen des Justizministeriums gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz erklärt, dass die Erstellung von Schreiben durch Justizbehörden in der Geschäftsordnung geregelt ist. In Ausnahmefällen können Angaben zur Erreichbarkeit weggelassen werden, und technische Gründe führen dazu, dass standardisierte Schreiben keine individuellen Kontaktdaten enthalten.
⚡ Einordnung
Die Thematik ist politisch relevant, da sie die Transparenz und Erreichbarkeit der Justiz betrifft. Es gibt unterschiedliche Meinungen zur Notwendigkeit von personellen Zuordnungen in der Kommunikation der Staatsanwaltschaft.