❓ Beförderungserschleichung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Anzahl der Strafverfahren in Hessen wegen Beförderungserschleichung gemäß § 265a StGB in den Jahren 2019 bis 2021. Die Fragesteller möchten detaillierte Informationen über Verurteilungen, Geldstrafen und die Sinnhaftigkeit der strafrechtlichen Verfolgung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die in Hessen wegen Beförderungserschleichung verurteilt wurden, sowie die Verkehrsbetriebe, die unter den finanziellen Folgen leiden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Strafverfahren, Geldstrafen, Tagessätzen, Ersatzfreiheitsstrafen und der Einschätzung der Landesregierung zur Sinnhaftigkeit der Verfolgung von Schwarzfahrern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 3.267 und 3.019 Personen wegen Verstoßes gegen § 265a StGB verurteilt wurden. Die Zahlen für 2021 liegen noch nicht vor. Zudem wurden 2.995 und 2.816 Personen in diesen Jahren zu Geldstrafen verurteilt. Die Landesregierung hebt hervor, dass Beförderungserschleichung sozialschädlich ist und die Verfolgung mit strafrechtlichen Sanktionen notwendig ist.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller sind Abgeordnete der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Die Landesregierung hat die Fragen beantwortet und auf die Bedeutung der strafrechtlichen Verfolgung hingewiesen. Die genannten Zahlen beziehen sich auf die Jahre 2019 und 2020, während die Daten für 2021 noch ausstehen.