❓ Dokument 20/6989
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn behandelt die Bestimmungen des § 18 Abs. 2 Satz 3 AsylG, die das Einreiseverbot für asylsuchende Ausländer regeln. Es wird untersucht, ob die Regelungslücke besteht, die es verurteilten Straftätern ermöglicht, nach drei Jahren wieder einzureisen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind asylsuchende Ausländer, insbesondere verurteilte Straftäter, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Auch die Gesellschaft und die Sicherheitsbehörden sind betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Notwendigkeit von Änderungen im Asylgesetz gestellt, insbesondere zur Verlängerung des Wiedereinreiseverbots und zur Berücksichtigung von Verurteilungen in anderen EU-Staaten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung besagt, dass § 18 Abs. 2 S. 3 AsylG nur eine untergeordnete Bedeutung hat und eine politische Festlegung zum aktuellen Zeitpunkt nicht geboten sei. Eine Initiative zur Änderung des Gesetzes wurde bisher nicht ergriffen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Sicherheit und zum Umgang mit verurteilten Straftätern auf. Es gibt Bedenken, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, um die Allgemeinheit zu schützen. Die Diskussion über die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen ist politisch umstritten.