❓ Dokument 20/70
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Stephan Grüger und Günter Rudolph befasst sich mit der Frage, ob die Hessische Landesregierung hessische Unternehmen durch die Bevorzugung ihrer Produkte bei der Beschaffung unterstützen kann. Insbesondere wird die Firma Shift Phones aus Wabern thematisiert, die für ihre gesellschaftliche Verantwortung ausgezeichnet wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Unternehmen, insbesondere die Firma Shift Phones sowie die Dienststellen der Hessischen Landesregierung, die Mobiltelefone beschaffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Hessische Landesregierung hessische Produkte bei der Beschaffung vorrangig berücksichtigt und ob Produkte der Firma Shift in den Dienststellen eingesetzt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Regierung erklärt, dass eine Bevorzugung hessischer Produkte aufgrund des Grundsatzes der Produktneutralität in Vergabeverfahren nicht möglich ist. Zudem sind derzeit keine Produkte der Firma Shift im Sortiment der Rahmenvertragspartner für Mobiltelefone.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Unterstützung lokaler Unternehmen auf und beleuchtet die Herausforderungen, die durch Vergaberechtsvorschriften entstehen. Die Diskussion über die Förderung hessischer Produkte könnte politisch umstritten sein, insbesondere in Bezug auf die Wahrung des Wettbewerbs.