❓ Dokument 20/7002
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Erlass zur Regelung von ausländerrechtlichen Petitionen thematisiert. Es wird nach dem Status und der Veröffentlichung des Erlasses gefragt, der notwendig ist, um aufenthaltsbeendende Maßnahmen auszusetzen, bis über die Anliegen entschieden ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Petentinnen und Petenten, die ausländerrechtliche Anliegen im Rahmen des Hessischen Petitionsgesetzes vorbringen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob der Erlass bereits verfügt wurde, wo er zu finden ist und wie die Landesregierung sicherstellt, dass die Betroffenen von ihren Rechten erfahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Erlass wurde am 21. Dezember 2021 verfügt und trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Er ist im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht. Die Anfrage enthält keine weiteren offenen Fragen, da die Antworten der Regierung gegeben wurden.
⚡ Einordnung
Der Erlass ist wichtig für die rechtliche Absicherung von Petentinnen und Petenten, die ausländerrechtliche Anliegen haben. Die Regelung soll sicherstellen, dass ihre Anliegen bearbeitet werden, ohne dass sie von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen betroffen sind.