❓ Härtefallfonds für Leistungen an kommunale Kostenträger im Zusammenhang mit § 23a Abs. 1 Satz 1 AufenthG - Teil II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert den Härtefallfonds des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, der Leistungen an kommunale Kostenträger zur Unterhaltssicherung von Personen bereitstellt, die im Rahmen eines Härtefallverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Es werden spezifische Fragen zur Ablehnung von Härtefallersuchen und den damit verbundenen Kriterien gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, insbesondere ältere Menschen, Erwerbsunfähige, Auszubildende und Familien mit vielen Kindern.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, wie viele Härtefallersuchen in den Jahren 2017 bis 2021 abgelehnt wurden und welche Gründe dafür vorlagen, insbesondere im Hinblick auf die Lebensunterhaltssicherung.
🔎 Was wurde geantwortet?
In den Jahren 2017 bis 2021 wurden insgesamt 26 Härtefallersuchen abgelehnt. Bei 15 dieser Ablehnungen war die mangelnde Lebensunterhaltssicherung entscheidend. Zudem wurde festgestellt, dass in 11 Fällen, in denen eine Aufenthaltserlaubnis trotz mangelnder Lebensunterhaltssicherung erteilt wurde, keine Erstattung aus dem Härtefallfonds beantragt wurde.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller, die Fraktion Die Linke, vermuten, dass die Ablehnungen häufig auf die mangelnde Sicherung des Lebensunterhalts zurückzuführen sind. Die Landesregierung hat auf die Anzahl der Ablehnungen und die Kriterien für die Entscheidungen hingewiesen, ohne spezifische Prognosen oder Bewertungen abzugeben.