❓ Dokument 20/7004
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird der Härtefallfonds für Leistungen an kommunale Kostenträger thematisiert, der Personen unterstützt, die aufgrund eines Härtefallverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Es werden spezifische Fragen zur Ablehnung von Härtefallersuchen und zur Lebensunterhaltssicherung gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Härtefallverfahrens beantragen, sowie kommunale Kostenträger in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der abgelehnten Härtefallersuchen und zur Lebensunterhaltssicherung gestellt. Zudem wird nach dem Verbleib der nicht verausgabten Mittel des Härtefallfonds gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministeriums zeigen, dass zwischen 2017 und 2021 insgesamt 26 Härtefallersuchen abgelehnt wurden. Die Ablehnungen waren häufig auf mangelnde Lebensunterhaltssicherung zurückzuführen. Es wird auch erläutert, dass nicht verausgabte Mittel des Fonds nur im jeweiligen Haushaltsjahr verwendet werden können.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten des Ministeriums beleuchten die Herausforderungen der Lebensunterhaltssicherung für Personen im Härtefallverfahren. Dies ist politisch relevant, da es um die Unterstützung vulnerabler Gruppen in Hessen geht und die Diskussion über die Mittelverwendung im Sozialbereich anstößt.