❓ Möglicherweise ausgesetze Rückführungen bzw. Abschiebungen bei Ablehnung eines "Corona-Tests" seitens der Rückzuführenden
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit möglichen Rückführungen und Abschiebungen in Hessen, die aufgrund der Ablehnung von COVID-19-Tests durch Rückzuführende nicht durchgeführt wurden. Es wird auf einen spezifischen Fall verwiesen, in dem ein ausreisepflichtiger Mann einen Test verweigerte, was die Abschiebung verhinderte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Rückzuführende in Hessen, insbesondere Personen, die aufgrund von COVID-19-Tests abgeschoben werden sollen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob es in Hessen Fälle gab, in denen Rückführungen aufgrund abgelehnter COVID-19-Tests unterlassen wurden, ob Zwangstests möglich sind und ob es bekannte Fälle gibt, in denen sich Personen auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen haben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die hessischen Ausländerbehörden haben in den Jahren 2020 und 2021 keine Abschiebungen aufgrund abgelehnter COVID-19-Tests unterlassen. Zwangstests sind möglich, und es gab im Jahr 2021 fünf Fälle, in denen solche Tests durchgeführt wurden. Es sind keine Fälle bekannt, in denen Personen sich auf die Menschenrechtskonvention berufen haben.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD vermuten, dass es in Hessen Fälle gibt, in denen Rückführungen aufgrund von Testverweigerungen nicht durchgeführt wurden. Die Landesregierung bestätigt, dass keine entsprechenden Fälle bekannt sind und verweist auf die rechtlichen Grundlagen für Zwangstests.