❓ Dokument 20/7007
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Problematik von Rückführungen und Abschiebungen in Hessen, bei denen Personen einen COVID-19-Test abgelehnt haben. Es wird untersucht, ob solche Fälle in den Jahren 2020 und 2021 vorgekommen sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ausreisepflichtige Personen in Hessen, insbesondere solche, die aufgrund von COVID-19-Tests nicht abgeschoben werden konnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob es Fälle gibt, in denen Abschiebungen aufgrund abgelehnter COVID-19-Tests unterlassen wurden und ob Zwangstests durchgeführt werden können.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die hessischen Ausländerbehörden haben in den Jahren 2020 und 2021 keine Abschiebungen aufgrund abgelehnter COVID-19-Tests unterlassen. Zwangstests wurden im Jahr 2021 in fünf Fällen angeordnet. Es sind keine Fälle bekannt, in denen sich Personen auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen haben.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur rechtlichen Handhabung von COVID-19-Tests im Rahmen von Abschiebungen auf. Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit und die Rechte der Betroffenen, was zu politischen Diskussionen über Menschenrechte und staatliche Eingriffe führt.