❓ "Gender"-Sprachregelungen bei Universitäts-Prüfungen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache in Universitätsprüfungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu. Der Fall eines Lehramtsstudenten an der Universität Kassel, dem Punkte für die Nichtverwendung geschlechtergerechter Sprache abgezogen wurden, wird als Ausgangspunkt für die Anfrage genannt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende der Universität Kassel sowie Hochschulen in Hessen, die Prüfungen durchführen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung eine Regelung zur rechtlichen Klarheit bezüglich der Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Prüfungen für notwendig hält und ob solche Regelungen auf Landesebene geplant sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keinen Bedarf für eine umfassende Regelung und verweist darauf, dass die Entscheidung über die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Prüfungen den Hochschulen obliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine rechtliche Klärung bislang nicht erfolgt ist.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass ohne klare Vorgaben Rechtsstreitigkeiten zunehmen könnten. Die Landesregierung antwortet, dass die Hochschulen selbst entscheiden sollten, ob und in welchem Umfang geschlechtergerechte Sprache in Prüfungen berücksichtigt wird.