❓ Dokument 20/7026
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Vorgehensweise der Landesregierung zur Ermittlung der Kosten von Gutachten, die durch einen beschuldigten Oberstaatsanwalt in Auftrag gegeben wurden, thematisiert. Es wird auch auf die Notwendigkeit der Überprüfung der Notwendigkeit und der Abrechnung dieser Gutachten eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die Landesregierung Hessen sowie die in den Verfahren involvierten Sachverständigen und deren Auftraggeber.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Ermittlung der Kosten, zur Überprüfung der Notwendigkeit der Gutachten und zur korrekten Abrechnung aufgeworfen. Zudem wird nach Maßnahmen gefragt, um zukünftige Gutachtensaufträge besser zu steuern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung betonen, dass die Kosten von den zuständigen Behörden ermittelt werden und dass die Rechtmäßigkeit der Vergabe und Abrechnung der Gutachten Gegenstand laufender Ermittlungen ist. Es wird keine zentrale Rechnungsstelle für Gutachten eingerichtet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert mögliche Missstände bei der Vergabe von Gutachten und wirft Fragen zur Effizienz und Transparenz der Staatsanwaltschaft auf. Die Antworten der Regierung zeigen, dass es bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrolle gibt, jedoch keine zentrale Lösung für die Rechnungsstellung geplant ist.