❓ Einziehung von Taterträgen nach den Bestimmungen der §§ 73 ff. StGB n.F.
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Einziehung von durch Straftaten erlangten Vermögensvorteilen in Hessen. Es werden Statistiken zu den Einziehungen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 angefordert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Verurteilte in hessischen Strafverfahren sowie die Staatsanwaltschaften, die mit der Einziehung von Vermögenswerten befasst sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellungen umfassen die Anzahl der Einziehungen seit 2017, die eingezogenen Vermögensgegenstände und deren Werte sowie Informationen zur Zentralstelle für Vermögensabschöpfung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass seit 2017 eine Einziehung in mehreren Fällen stattfand, jedoch keine spezifischen Zahlen für 2021 vorliegen. Die Beträge der eingezogenen Vermögenswerte werden für die Jahre 2017 bis 2020 aufgelistet, wobei 2018 die höchsten Werte erreicht wurden. Die Fragen zur Rückübertragung an Tatgeschädigte und zur Zentralstelle für Vermögensabschöpfung werden ebenfalls behandelt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller haben die Einziehung von Taterträgen thematisiert. Die Landesregierung hat auf die Statistiken zur Einziehung verwiesen und erklärt, dass eine zentrale Stelle zur Vermögensabschöpfung bereits vor der Gesetzesreform existierte. Die Antwort auf die Anfrage wurde am 15. Februar 2022 gegeben.