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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Rechtsaufsicht Psychiatrie Frankfurt Höchst

27. Mai 2019Dokument 20/703 · WP 20Hessen
Claudia Papst-Dippel
PsychiatrieRechtsaufsichtQualitätssicherungKlinikum Frankfurt-HöchstMedizinischer Dienst
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Qualität der psychiatrischen Versorgung im Klinikum Frankfurt-Höchst und die Rolle des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in der Rechtsaufsicht. Es wird hinterfragt, ob das Hessische Ministerium für Soziales und Integration über qualitative Mängel informiert wurde und in welchem Umfang die Ergebnisse der MDK-Kontrollen weitergeleitet werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Patientinnen und Patienten der psychiatrischen Abteilung im Klinikum Frankfurt-Höchst sowie die Mitarbeiter des Gesundheitswesens in Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob der MDK das Ministerium über qualitative Mängel informiert hat und wie die Ergebnisse der Kontrollen an das Ministerium weitergeleitet werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass der MDK nicht verpflichtet ist, das Ministerium über Gutachten zu informieren. Die Gutachten wurden dem Ministerium erst auf Anforderung übermittelt. Es wird auch auf die rechtlichen Grundlagen zur Qualitätssicherung in hessischen Krankenhäusern hingewiesen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass das Ministerium nicht ausreichend über die Qualitätsmängel informiert wurde. Es wird auf frühere Gutachten des MDK verwiesen, die zwischen 2009 und 2016 erstellt wurden. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf gesetzliche Vorgaben zur Qualitätssicherung in der Psychiatrie.

Quelle: Hessen, Dokument 20/703, Wahlperiode 20, eingereicht 27. Mai 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.