❓ Videotelefonie im Justizvollzug
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Einführung von Videotelefonie in hessischen Justizvollzugsanstalten, die als Reaktion auf pandemiebedingte Besuchseinschränkungen umgesetzt wurde. Ziel ist es, den Gefangenen den Kontakt zu Angehörigen zu ermöglichen und deren Resozialisierung zu unterstützen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gefangene in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie deren Angehörige und Freunde.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der verfügbaren Zeit für Videotelefonie, dem Personalaufwand, der Auswirkung auf Besuche, der Ausstattung der Anstalten, der zukünftigen Aufrüstung, der Bandbreite und dem Datenschutz.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Videotelefonie in allen Anstalten verfügbar ist und die Besuchszeiten angerechnet werden. Es gibt keine wesentlichen personellen Mehrkosten. Die Ausstattung ist in den meisten Anstalten ausreichend, und die Bandbreite ist in allen Anstalten gewährleistet. Datenschutzbestimmungen sind zu beachten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der Freien Demokraten erheben Fragen zur Videotelefonie im Justizvollzug, die Antworten der Landesregierung beinhalten konkrete Zahlen zu Besuchszeiten und Ausstattung. Es wird auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen, die die Videotelefonie betreffen.