❓ Dokument 20/7034
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Einführung von Videotelefonie in hessischen Justizvollzugsanstalten, die als Ersatz für persönliche Besuche während der Corona-Pandemie dient. Die Ministerin der Justiz beantwortet verschiedene Fragen zur Nutzung, Ausstattung und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gefangene in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie deren Angehörige und Freunde, die durch die Videotelefonie weiterhin Kontakt halten können.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur monatlichen Verfügbarkeit von Videotelefonie für Gefangene, dem Personalaufwand, der Ausstattung der Anstalten und den Datenschutzbestimmungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Ministerin umfassen Details zur verfügbaren Zeit für Videotelefonie in den einzelnen Anstalten, die Anzahl der Videotelefonieplätze, sowie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Es wird festgestellt, dass die Bandbreite in den Anstalten ausreichend ist und keine wesentlichen personellen Mehrkosten entstehen.
⚡ Einordnung
Die Einführung der Videotelefonie wird als wichtig für die Resozialisierung der Gefangenen angesehen. Die Maßnahme könnte jedoch auch die Zahl der persönlichen Besuche beeinflussen, was sowohl positive als auch negative Rückmeldungen aus der Gesellschaft hervorruft.