❓ Einbeziehung der Fahrzeugbestandsflotte in Hessen und Nutzung von klimaneutralen Kraftstoffen im Straßenverkehr zur THG-Minderung II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit der Notwendigkeit, die Fahrzeugbestandsflotte in Hessen in die Klimaschutzstrategie einzubeziehen und den Einsatz klimaneutraler Kraftstoffe zu fördern. Die Fragesteller betonen die Bedeutung einer Strategie zur Reduzierung der Treibhausgase im Verkehrssektor.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen in Hessen, die im Verkehrssektor tätig sind, sowie die allgemeine Bevölkerung, die unter den Auswirkungen von CO2-Emissionen leidet.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, wie die Landesregierung Firmen unterstützt, die von fossilen Kraftstoffen auf synthetische Kraftstoffe umsteigen möchten, und wie die Einführung von regenerativen Kraftstoffen im Straßenverkehr gefördert werden kann.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Inverkehrbringen von HVO 100 als Kraftstoff für Straßenfahrzeuge bundesrechtlich unzulässig ist. Zudem wird auf die begrenzte Verfügbarkeit regenerativer Kraftstoffe verwiesen und die Notwendigkeit betont, diese vorrangig dort einzusetzen, wo eine Elektrifizierung nicht möglich ist.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller argumentieren, dass ohne eine Strategie zur Defossilisierung der Bestandsflotte die Klimaziele im Verkehrssektor nicht erreicht werden können. Die Landesregierung verweist auf bestehende rechtliche Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit, regenerative Kraftstoffe gezielt einzusetzen.