❓ Dokument 20/7049
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Notwendigkeit, den Verkehrssektor in Hessen klimafreundlicher zu gestalten. Insbesondere wird die Rolle synthetischer Kraftstoffe zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr hervorgehoben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen im Verkehrssektor, die auf klimaneutrale Kraftstoffe umsteigen möchten, sowie die hessische Bevölkerung, die unter den Auswirkungen des Klimawandels leidet.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie die Landesregierung Firmen unterstützt, die von fossilen auf synthetische Kraftstoffe umsteigen wollen, und welche Pläne zur Nutzung synthetischer Kraftstoffe im Straßenverkehr bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung stellen klar, dass das Inverkehrbringen von HVO 100 als Kraftstoff für Straßenfahrzeuge bundesrechtlich unzulässig ist. Es wird auf die begrenzte Verfügbarkeit regenerativer Kraftstoffe hingewiesen und dass diese vorrangig dort eingesetzt werden sollen, wo eine Elektrifizierung nicht möglich ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Herausforderungen auf, die Hessen im Hinblick auf die Klimaziele im Verkehrssektor hat. Es gibt Unterstützung für den Einsatz synthetischer Kraftstoffe, jedoch sind rechtliche Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit von E-Fuels entscheidende Faktoren, die die Umsetzung erschweren.