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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Ortsgerichte

13. Januar 2022Dokument 20/7283 · WP 20Hessen
Marion Schardt-Sauer
UmsatzsteuerOrtsgerichteEhrenamtBürokratieFortbildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die geplante Umsatzsteuerpflicht für Ortsgerichte ab dem 1. Januar 2023 thematisiert. Diese Regelung führt zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand für die ehrenamtlichen Mitglieder der Ortsgerichte, die monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder der Ortsgerichte in Hessen sowie die Kommunen, die Schwierigkeiten bei der Besetzung dieser Ämter haben.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die zehnjährige Amtszeit der Ortsgerichtmitglieder verkürzen will, welche Fortbildungen angeboten werden und ob der bürokratische Mehraufwand angemessen ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung plant keine Änderung der zehnjährigen Amtszeit der Ortsgerichtmitglieder. Fortbildungen werden auf Anfrage durch die Amtsgerichte angeboten. Die Regierung wird den Verwaltungsaufwand für die Ortsgerichte minimieren und eine Überarbeitung der Gebührenordnung ist erforderlich.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der Freien Demokraten äußern Bedenken hinsichtlich des bürokratischen Mehraufwands durch die Umsatzsteuerpflicht. Die Landesregierung hat auf die Notwendigkeit einer Anpassung der Gebührenordnung hingewiesen und erklärt, dass die Ortsgerichte keine eigenen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7283, Wahlperiode 20, eingereicht 13. Januar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.