❓ Dokument 20/7283
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der geplanten Umsatzsteuerpflicht für Ortsgerichte in Hessen ab dem 01.01.2023. Diese Regelung wird als bürokratischer Mehraufwand für die Ehrenamtlichen angesehen, die in den Ortsgerichten tätig sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der Ortsgerichte in Hessen sowie die Bürgerinnen und Bürger, die die Dienstleistungen der Ortsgerichte in Anspruch nehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Verkürzung der Amtszeiten der Ortsgerichtsmitglieder, zu Fortbildungsangeboten und zur Überarbeitung der Gebührenordnung gestellt. Zudem wird die Angemessenheit des bürokratischen Aufwands hinterfragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant keine Änderung der zehnjährigen Amtszeit der Ortsgerichtsmitglieder. Fortbildungen werden auf Anfrage durch Amtsgerichte angeboten. Eine Überarbeitung der Gebührenordnung ist aufgrund der neuen Rechtslage erforderlich. Die Ortsgerichte müssen künftig ein Formblatt an die zuständigen Amtsgerichte übermitteln.
⚡ Einordnung
Die Diskussion über die Umsatzsteuerpflicht und die damit verbundenen bürokratischen Anforderungen wird von Ehrenamtlichen und Kommunen kritisch betrachtet. Die Landesregierung sieht jedoch keine Notwendigkeit für Änderungen der bestehenden Regelungen.