❓ Hunde in Uniform
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Heidemarie Scheuch-Paschkewitz thematisiert die Regelungen zur Ausbildung und zum Einsatz von Diensthunden in der hessischen Polizei, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Stachelhalsbändern und die Einhaltung der neuen Tierschutz-Hundeverordnung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Diensthunde der Polizei Hessen sowie die Polizeibehörden und die zuständigen Veterinärämter.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Diensthunde, den Ausbildungsstandards, der Verwendung von Stachelhalsbändern und den Prüfungen, die Diensthunde durchlaufen müssen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die hessische Polizei hält 209 Diensthunde, die nach modernen Methoden der positiven Verstärkung ausgebildet werden. Stachelhalsbänder wurden nur im Einzelfall und nicht als Standardmittel verwendet. Die Prüfungsvorgaben erlauben nur Glieder- oder Lederhalsbänder. Die Landesregierung prüft derzeit weitere Möglichkeiten zur Anpassung der Ausbildung.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin stellt in ihrer Anfrage fest, dass die neue Tierschutz-Hundeverordnung seit dem 01.01.2022 in Kraft ist. Die Landesregierung antwortet, dass der Tierschutz bei der Ausbildung und dem Einsatz der Diensthunde besonders beachtet wird.