❓ Polizeiliches Verbot einer Kunstaktion und zur Verwendung des Slogans "Nazis raus"
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert ein polizeiliches Verbot einer Kunstaktion, die im Rahmen einer Gegendemonstration gegen eine Versammlung von 'Querdenkern' stattfinden sollte. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Rechtsgrundlage für das Verbot der Projektion des Slogans 'Nazis raus'.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Teilnehmer der Kunstaktion, die Polizei, die Versammlungsbehörde sowie die Anwohner und Gewerkschaften, die gegen die 'Querdenker'-Demonstration protestieren wollten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Rechtsgrundlage für das Verbot der Kunstaktion, ob es Erlasslagen gibt, die die Verwendung des Slogans 'Nazis raus' untersagen, und ob Fortbildungen für die Polizei zu diesem Thema existieren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine spezifische Erlasslage gibt, die die Verwendung des Slogans 'Nazis raus' untersagt. Zudem wird erklärt, dass Fortbildungen für Polizeibeamte zu den Grundrechten und deren Abwägung stattfinden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Polizei die Grundrechte der Kunst- und Meinungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt hat. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Polizei bei Versammlungen die Auflagen der Versammlungsbehörde konsequent durchsetzt.