❓ Post in Hessische Justizvollzugsanstalten Teil 1
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Ulrich Wilken thematisiert die Praxis der Aushändigung von Postsendungen an Untersuchungs- und Strafgefangene in Hessen. Es wird berichtet, dass Gefangene häufig keine Begründung für die Nicht-Aushändigung erhalten und dass dies möglicherweise mit extremistischen Absendern zusammenhängt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Untersuchungs- und Strafgefangene in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie die jeweiligen Anstalten selbst.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Aushändigung von Postsendungen, insbesondere zu den Gründen für deren Verweigerung, der rechtlichen Grundlage, den Entscheidungsprozessen und der Gleichbehandlung aller Gefangenen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Postsendungen nicht grundsätzlich verweigert werden, sondern die Aushändigung gemäß hessischen Vollzugsgesetzen geprüft wird. Eine landesweite Statistik zur Verweigerung wird nicht geführt. Es werden spezifische Fälle von verweigerten Postsendungen aufgelistet, die nach Extremismus-Kategorien aufgeschlüsselt sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Aushändigung von Postsendungen in bestimmten Fällen verweigert wird, wenn extremistische Absender vermutet werden. Die Regierung gibt an, dass die rechtlichen Grundlagen in den hessischen Vollzugsgesetzen verankert sind und dass alle Maßnahmen den Gefangenen schriftlich begründet werden.