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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Geldüberweisungen an Gefangene in Hessischen Justizvollzugsanstalten Teil 1

17. Januar 2022Dokument 20/7299 · WP 20Hessen
Dr. Ulrich Wilken
GeldüberweisungenGefangeneHessenJustizvollzugSicherheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Ulrich Wilken thematisiert die Praxis der Verweigerung von Geldüberweisungen an Untersuchungs- und Strafgefangene in hessischen Justizvollzugsanstalten. Es wird gefragt, ob diese Verweigerungen auf die Vermutung extremistischer Hintergründe zurückzuführen sind und welche rechtlichen Grundlagen dafür bestehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Untersuchungs- und Strafgefangene in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie deren Angehörige oder Dritte, die Geldüberweisungen tätigen möchten.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt zentrale Fragen zur Verweigerung von Geldüberweisungen, den rechtlichen Grundlagen dieser Maßnahmen und den Entscheidungsprozessen innerhalb der Justizvollzugsanstalten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass in den letzten zehn Jahren in 21 Fällen die Auszahlung von Geldern verweigert wurde, alle im Zusammenhang mit Linksextremismus. Eine Statistik zur Verweigerung wird nicht landesweit geführt. Die Maßnahmen basieren auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, und die Entscheidungen werden von der Anstaltsleitung getroffen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Verweigerung von Geldüberweisungen an Gefangene durch die Annahme extremistischer Verbindungen motiviert ist. Die Landesregierung gibt an, dass alle Maßnahmen begründet und den Gefangenen bekannt gemacht werden. Es werden keine spezifischen Zahlen zu den Fällen genannt, in denen die Auszahlung auf Wunsch der Gefangenen nicht erfolgt ist.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7299, Wahlperiode 20, eingereicht 17. Januar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.