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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Mehrehen und Kinderehen

3. Juni 2019Dokument 20/733 · WP 20Hessen
Rolf Kahnt, Arno Enners, Claudia Papst-Dippel, Volker Richter
MehrehenKinderehenEheAufenthaltsrechtMinderjährigenschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der rechtlichen Situation von Mehrehen und Kinderehen in Hessen. Es werden verschiedene Aspekte des Ehegattennachzugs und der rechtlichen Rahmenbedingungen für minderjährige Ehen thematisiert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind minderjährige Migranten, die in Hessen verheiratet sind, sowie die zuständigen Behörden, die mit dem Ehegattennachzug und dem Schutz von Minderjährigen befasst sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der verweigerten Aufenthaltserlaubnisse für Ehegattennachzug, der Anzahl polygamer Ehen und der Anzahl minderjähriger verheirateter Migranten, die Kinder zur Welt gebracht haben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass keine statistischen Daten zu den meisten Fragen vorliegen. Es wird erwähnt, dass seit 2010 keine Ehen auf Grundlage des § 1314 Abs. 1 Satz 1 BGB aufgehoben wurden, bis auf zwei Fälle seit der Gesetzesänderung im Juli 2017.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD haben die Anfrage eingereicht. Es wird auf die Gesetzesänderungen zur Bekämpfung von Kinderehen verwiesen, die im Juli 2017 in Kraft traten. Die Antworten der Regierung beinhalten keine spezifischen Zahlen zu den meisten angefragten Themen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/733, Wahlperiode 20, eingereicht 3. Juni 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.