❓ Videoüberwachung im öffentlichen Raum und technische Auswertbarkeit
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Torsten Felstehausen (Die Linke) thematisiert die Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Hessen. Es werden Fragen zur Anzahl der installierten Kameras, deren Betreiber sowie zur Auswertung von Straftaten in den überwachten Bereichen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger in den hessischen Städten, die Videoüberwachungssysteme installiert haben, sowie die Kommunen und Polizeibehörden, die für die Überwachung verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fragt konkret nach der Anzahl der Videoüberwachungsanlagen in hessischen Städten, den Veränderungen in der Kriminalitätsstatistik durch diese Maßnahmen und nach der Nutzung von Gesichtserkennungssoftware.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass in 20 hessischen Kommunen Bildaufzeichnungsanlagen installiert sind. Die Zahlen zur Kriminalität zeigen, dass der Videoschutz zur Senkung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten beiträgt, jedoch keine monokausalen Rückschlüsse möglich sind. Eine Kriminalitätsanalyse führte in drei Fällen zum Abbau von Kameras.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller stellen fest, dass die Anzahl der Kameras und deren Standorte in den letzten Jahren variierte. Die Landesregierung hat keine Gesichtserkennungssoftware für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum eingesetzt, sondern nutzt diese nur zur Personenidentifizierung im Rahmen von Ermittlungen.