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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Wasserhygiene im Krankenhaus

4. Juni 2019Dokument 20/741 · WP 20Hessen
Dr. Daniela Sommer
WasserhygieneKrankenhausHygieneInfektionenTrinkwasser
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Bedeutung der Wasserhygiene in Krankenhäusern thematisiert, da Wasser eine oft übersehene Quelle nosokomialer Erkrankungen darstellt. Die Fragestellerin möchte Informationen über die Maßnahmen der Landesregierung zur Gewährleistung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Patienten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Hessen, sowie das medizinische Personal, das für die Hygiene verantwortlich ist.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Hygiene in Krankenhäusern, darunter den Stellenwert der Hygiene, die Durchführung von Erhebungen zur Trinkwasserhygiene, das Auftreten von Infektionen im Zusammenhang mit Trinkwasser und die finanziellen Fördermöglichkeiten für Hygienemaßnahmen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat in den letzten Jahren Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene in Krankenhäusern ergriffen, darunter die Einführung von Hygieneverordnungen und die Bildung von Netzwerken zur Bekämpfung multiresistenter Erreger. Es gibt keine regelmäßigen bundesweiten Erhebungen zur Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern, jedoch müssen Betreiber die Trinkwasserverordnung einhalten. Bis Juni 2019 wurden 937 Legionellosen in Hessen gemeldet, davon 31 im Zusammenhang mit Krankenhausaufenthalten.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin hebt hervor, dass die Hygienemaßnahmen der Landesregierung als ausreichend angesehen werden, während keine speziellen finanziellen Fördermöglichkeiten für die Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern bestehen. Die Landesregierung hat die Verantwortung für die Überwachung der Trinkwasserqualität und die Einhaltung der Hygienevorschriften.

Quelle: Hessen, Dokument 20/741, Wahlperiode 20, eingereicht 4. Juni 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.