❓ "Encrochat" -Verfahren
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer thematisiert die Nutzung von EncroChat-Daten in hessischen Ermittlungsverfahren. Es wird erörtert, wie diese Daten gewonnen wurden und welche Auswirkungen sie auf die Justiz haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Ermittlungsbehörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Nutzer von EncroChat.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt, ob hessische Ermittlungsbehörden Informationen aus EncroChat-Daten besitzen, welche Behörden betroffen sind und wie diese Daten verwendet werden dürfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass hessische Ermittlungsbehörden Informationen aus EncroChat-Daten erhalten haben. Bis zum 25.01.2022 wurden in Hessen 45 Ermittlungsverfahren eingeleitet, und zehn Verfahren wurden durch die Daten unterstützt. Die Verwertbarkeit der Daten in Strafverfahren wurde von Oberlandesgerichten bestätigt.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin äußert Bedenken hinsichtlich der Belastung der Justiz durch die EncroChat-Verfahren. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt arbeiten zusammen, um die Daten auszuwerten. Die Landesregierung beobachtet den Personalbedarf in der Justiz.