❓ Dokument 20/7691
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer thematisiert die Verwendung von Daten aus EncroChat-Verfahren durch hessische Ermittlungsbehörden. EncroChat war ein Dienst zur Verschlüsselung von Nachrichten, der häufig für kriminelle Aktivitäten genutzt wurde. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Nutzung dieser Daten in Hessen zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Ermittlungsbehörden, insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt, sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin möchte wissen, ob hessische Ermittlungsbehörden Informationen aus EncroChat-Daten erhalten haben, welche Behörden betroffen sind und wie diese an die Daten gelangt sind. Zudem wird nach der Verwertbarkeit der Daten in Strafverfahren und der Anzahl der laufenden Ermittlungsverfahren gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung bestätigen, dass hessische Ermittlungsbehörden Informationen aus EncroChat-Daten erhalten haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main führt zusammen mit dem Bundeskriminalamt ein Ermittlungsverfahren. Bis zum 25.01.2022 wurden in Hessen 45 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die auf EncroChat-Daten basieren.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten zeigen die Herausforderungen, die die Nutzung von EncroChat-Daten für die Justiz in Hessen mit sich bringt. Es wird auf die hohe Belastung der Gerichte hingewiesen und die Notwendigkeit einer möglichen personellen Aufstockung in der Justiz thematisiert.