❓ Vergabe der WRRL-Beratung im Beratungsgebiet der AG Land- und Wasserwirtschaft
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Knut John befasst sich mit der Vergabe der WRRL-Beratung im Bereich der AG Land- und Wasserwirtschaft. Es wird die Rolle der AGLW und die Auswirkungen der Vergabe an ein externes Ingenieurbüro thematisiert, insbesondere in Bezug auf die Synergien zwischen WRRL- und WSG-Beratung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landwirte in den Wasserschutzgebieten, die Mitglieder der AG Land- und Wasserwirtschaft sowie die Kommunen, die mit den Ergebnissen der Beratung arbeiten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fragt nach den Kriterien der Ausschreibung für die WRRL-Beratung, den Gründen für die Vergabe an einen externen Anbieter aus Niedersachsen und ob Änderungen der Vergabebedingungen für die nächste Ausschreibung notwendig sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Vergabe im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens erfolgte und die AGLW über die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihres Angebots informiert wurde. Die Kriterien für die Vergabe umfassten die Qualität des Ausführungskonzepts, die Qualifikation des Personals und den Preis. Eine Änderung der Vergabebedingungen wird derzeit nicht für notwendig erachtet.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Vergabe an einen externen Anbieter und die damit verbundenen Doppelberatungen. Die Landesregierung bestätigt, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden und die AGLW weiterhin ca. 350 Landwirte in Wasserschutzgebieten berät.