❓ Hessisches Klimaschutzgesetz: Verfassungsbeschwerde, Klimaurteil, hessisches CO2-Restbudget und Öffentlichkeitsbeteiligung 2022
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Heidemarie Scheuch-Paschkewitz thematisiert die Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen eines Reduktionspfades für Treibhausgasemissionen in Hessen sowie die geplanten Maßnahmen der Landesregierung zur Einhaltung der Klimaziele.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger Hessens, die Landesregierung sowie Umwelt- und Naturschutzorganisationen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellungen umfassen die Einschätzung der Landesregierung zur Verfassungsbeschwerde, die Bedeutung des CO2-Restbudgets für die Klimaziele und die geplante Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der Entwurf für das Hessische Klimaschutzgesetz befindet sich noch in der Erarbeitung. Es wird eine breite gesellschaftliche Beteiligung zugesagt, jedoch sind Details zu den Sektorzielen und dem Restbudget noch offen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Verfassungsbeschwerde und das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts wesentliche Einflussfaktoren auf die Gesetzgebung in Hessen sind. Die Landesregierung plant, die gesellschaftliche Beteiligung im Rahmen der Gesetzgebung zu berücksichtigen.