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HessenKleine AnfrageDie Linke

Dokument 20/7739

14. Juli 2026Dokument 20/7739 · WP 20Hessen
Heidemarie Scheuch-Paschkewitz
KlimaschutzgesetzVerfassungsbeschwerdeCO2-RestbudgetÖffentlichkeitsbeteiligungHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird die Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Klimaschutzgesetz thematisiert. Es wird nach der Einschätzung der Landesregierung zu den Auswirkungen des globalen CO2-Restbudgets auf die hessischen Klimaziele gefragt sowie nach der geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger von Hessen, die Landesregierung, Umweltschutzorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe und der Bund für Umwelt und Naturschutz Hessen (BUND).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, zur Bedeutung des CO2-Restbudgets für die hessischen Klimaziele und zur geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung des Klimaschutzgesetzes gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Antworten der Landesregierung auf die gestellten Fragen, darunter die Mitteilung, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat. Zudem wird auf die geplante gesetzliche Regelung der Sektorzielen und die gesellschaftliche Beteiligung hingewiesen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Diskussion um den Klimaschutz in Hessen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür betrifft. Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass sie sich mit den Herausforderungen des Klimawandels auseinandersetzt, jedoch auch auf die Notwendigkeit einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung hinweist.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7739, Wahlperiode 20, eingereicht 25. Januar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.