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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Zuweisung für die Klassen der Berufsfachschulen (BFS2), der höheren Berufsfachschulen (HBFS) sowie der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BzB)

25. Januar 2022Dokument 20/7741 · WP 20Hessen
Nina Heidt-Sommer
ZuweisungBerufsfachschuleBildungsgängeCorona-PandemieHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Nina Heidt-Sommer thematisiert die Streichung von Zuweisungen für Klassen der Berufsfachschulen, höheren Berufsfachschulen und Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung in Hessen. Diese Entscheidung erfolgt während der Corona-Pandemie, in der viele Schüler länger in der Schule bleiben müssen, was zu kritischen Auswirkungen auf ihre Bildung führt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen, höheren Berufsfachschulen und Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Hessen sowie die Schulen selbst.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Anzahl der betroffenen Schulen und Schüler, den Gründen für die Streichungen, den Auswirkungen auf die betroffenen Jugendlichen und mögliche alternative Bildungsangebote.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass 66 Schulen von der Zuweisungsreduktion betroffen sind, was zu 301 nicht berücksichtigten Schülern führte. Es wurden keine Stellen eingespart, und die Zuweisungen wurden aufgrund von nicht erfüllten Aufnahmekriterien angepasst. Die Regierung betont, dass die individuelle Passung der Bildungswege zu den Schülern im Mittelpunkt steht.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller kritisieren die Streichung der Zuweisungen während der Pandemie und befürchten negative Auswirkungen auf sozial benachteiligte Jugendliche. Die Landesregierung verweist auf die Möglichkeit der Einzelfallprüfung und die bestehenden Bildungsangebote, die weiterhin zur Verfügung stehen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7741, Wahlperiode 20, eingereicht 25. Januar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.