❓ "E-Examen"
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer thematisiert die Einführung des E-Examens für juristische Prüfungen in Hessen. Die Fragestellerin erkundigt sich nach der Möglichkeit, das Examen elektronisch abzulegen, und vergleicht die Situation mit anderen Bundesländern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Examenskandidatinnen und -kandidaten in Hessen sowie die Justizverwaltung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt, warum es in Hessen bisher kein E-Examen gibt, ob es zukünftig angeboten werden soll, in welcher Form und ab wann. Zudem wird nach den technischen Voraussetzungen und den damit verbundenen Kosten gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant, das E-Examen im Rahmen eines Pilotprojekts Mitte 2022 zu testen. Eine flächendeckende Einführung ist ab 2023 vorgesehen, abhängig von der gesetzlichen Grundlage und der Bereitstellung finanzieller Mittel. Jährlich nehmen ca. 1.200 Kandidatinnen und Kandidaten an den Prüfungen teil.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung nennt, dass die Einführung des E-Examens eine größere Flexibilität und Praxisnähe für die Kandidatinnen und Kandidaten bieten würde. Die voraussichtlichen Kosten für die Durchführung der digitalen Prüfungen liegen bei etwa 1,55 Millionen Euro jährlich. Die Pilotierung ist für Mitte 2022 geplant, die flächendeckende Einführung ab 2023, abhängig von der Gesetzgebung.