❓ Dokument 20/7742
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer thematisiert die Möglichkeit, das juristische Staatsexamen in Hessen in elektronischer Form abzulegen. Es wird auf die Erfahrungen anderer Bundesländer verwiesen, die bereits digitale Prüfungen anbieten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Examenskandidatinnen und -kandidaten in Hessen, die an den juristischen Staatsexamen teilnehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, warum es in Hessen noch kein E-Examen gibt, ob es in Zukunft geplant ist und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die hessische Regierung plant eine Pilotierung des E-Examens für Mitte 2022 und eine flächendeckende Einführung ab 2023, abhängig von gesetzlichen Grundlagen und finanziellen Mitteln. Jährlich nehmen ca. 1.200 Kandidatinnen und Kandidaten an den Prüfungen teil.
⚡ Einordnung
Die Einführung des E-Examens könnte die Prüfungsabläufe modernisieren und den Kandidaten mehr Flexibilität bieten. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der technischen Umsetzung und der damit verbundenen Kosten.