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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

Dokument 20/7742

14. Juli 2026Dokument 20/7742 · WP 20Hessen
Marion Schardt-Sauer
E-Examenjuristische PrüfungenHessenDigitalisierungStaatsexamen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer thematisiert die Möglichkeit, das juristische Staatsexamen in Hessen in elektronischer Form abzulegen. Es wird auf die Erfahrungen anderer Bundesländer verwiesen, die bereits digitale Prüfungen anbieten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Examenskandidatinnen und -kandidaten in Hessen, die an den juristischen Staatsexamen teilnehmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, warum es in Hessen noch kein E-Examen gibt, ob es in Zukunft geplant ist und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die hessische Regierung plant eine Pilotierung des E-Examens für Mitte 2022 und eine flächendeckende Einführung ab 2023, abhängig von gesetzlichen Grundlagen und finanziellen Mitteln. Jährlich nehmen ca. 1.200 Kandidatinnen und Kandidaten an den Prüfungen teil.

⚡ Einordnung

Die Einführung des E-Examens könnte die Prüfungsabläufe modernisieren und den Kandidaten mehr Flexibilität bieten. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der technischen Umsetzung und der damit verbundenen Kosten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7742, Wahlperiode 20, eingereicht 25. Januar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.