❓ Stellenwechsel von wissenschaftlichen Hilfskräften an Hochschulen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Auswirkungen des Hessischen Hochschulgesetzes und des Kodex für gute Arbeit auf wissenschaftliche Hilfskräfte an Hochschulen in Hessen. Es wird untersucht, ob Promotionsstudierende in Ausnahmefällen eine wissenschaftliche Tätigkeit ausüben können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Promotionsstudierende, wissenschaftliche Hilfskräfte und Hochschulen in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob es Ausnahmen für Promotionsstudierende gibt, die eine wissenschaftliche Tätigkeit ausüben möchten, und wie die Landesregierung die Umsetzung des Kodex für gute Arbeit sicherstellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung stellt fest, dass das Hessische Hochschulgesetz und das Wissenschaftszeitvertragsgesetz keine grundsätzlichen Beschränkungen für solche Tätigkeiten enthalten. Hochschulen entscheiden eigenständig über die Beschäftigung. Ausnahmen sind möglich, insbesondere für Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass Promotionsstudierende aufgrund der Regelungen des Kodex für gute Arbeit und des Hessischen Hochschulgesetzes in ihrer Beschäftigung eingeschränkt sind. Die Landesregierung sieht jedoch keinen Anlass, auf die Entscheidungsbefugnisse der Hochschulen einzuwirken.