❓ Dokument 20/7782
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Versorgung von Personen, die durch COVID-19-Impfungen gesundheitlich geschädigt wurden. Es wird untersucht, ob es eine Regelungslücke im Infektionsschutzgesetz gibt, die die Entschädigung bei Impfschäden betrifft.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die durch COVID-19-Impfungen gesundheitliche Schäden erlitten haben, insbesondere Kinder, die außerhalb der Zulassung geimpft wurden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fragt, ob die Landesregierung eine Regelungslücke im Infektionsschutzgesetz sieht und wie diese geschlossen werden könnte. Es wird auch nach möglichen Initiativen zur Schließung dieser Lücke gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keine Regelungslücke im § 60 Abs. 1 IfSG und betont, dass ein Entschädigungsanspruch auch bei abweichender Verabreichung von COVID-Impfstoffen besteht, wenn dies medizinisch vertretbar ist.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung könnte in der politischen Debatte um Impfungen und deren Risiken von Bedeutung sein, insbesondere in Bezug auf die Entschädigung von Impfschäden und die Verantwortung der Ärzte.