❓ Corona-Pandemie – Versorgung bei Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Regelungen zur Versorgung von Personen, die durch Impfungen im Rahmen der Corona-Pandemie gesundheitliche Schäden erlitten haben. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob es eine Regelungslücke im Infektionsschutzgesetz gibt, die die Entschädigung von Impfschäden bei nicht zugelassenen Impfungen betrifft.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die durch Corona-Impfungen gesundheitliche Schäden erlitten haben, insbesondere Kinder, die außerhalb der Zulassung geimpft wurden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, ob die Landesregierung eine Regelungslücke im § 60 Abs. 1 IfSG sieht und wie diese gegebenenfalls geschlossen werden könnte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keine Regelungslücke im § 60 Abs. 1 IfSG und erklärt, dass ein Entschädigungsanspruch auch bei abweichender Verabreichung von COVID-Impfstoffen besteht, wenn diese medizinisch vertretbar ist. Für weitergehende Freistellungen wird kein Bedarf gesehen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und sieht keine Notwendigkeit für Änderungen im Gesetz. Es wird auf die Coronavirus-Impfverordnung verwiesen, die Regelungen zur Entschädigung enthält.