❓ Maghreb-Länder und Georgien als sichere Herkunftsstaaten deklarieren
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Frank Grobe behandelt die Einstufung der Maghreb-Länder (Algerien, Marokko, Tunesien) und Georgien als sichere Herkunftsstaaten. Die Fragestellung bezieht sich auf die Position der hessischen Landesregierung im Bundesrat zu dieser Einstufung und die Auswirkungen auf ausreisepflichtige Personen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ausreisepflichtige Ausländer aus den Maghreb-Ländern und Georgien sowie die hessische Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen, darunter ob die hessische Landesregierung der Einstufung im Bundesrat folgen wird, die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen in Hessen und die Kosten, die durch diese Personen entstanden sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung wird im Bundesrat zu gegebener Zeit ihr Abstimmungsverhalten festlegen. Die Koalitionspartner haben unterschiedliche Auffassungen. Die genaue Anzahl der ausreisepflichtigen Personen aus den Maghreb-Ländern und Georgien in Hessen für die Jahre 2014 bis 2018 wurde angegeben, jedoch können keine Daten für die Jahre 2006 bis 2013 bereitgestellt werden. Die Kosten für 2018 können nicht beziffert werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Einstufung der Maghreb-Länder und Georgien als sichere Herkunftsstaaten Auswirkungen auf die Anzahl der Asylanträge und die Kosten für das Land Hessen haben könnte. Die Landesregierung hat keine konkreten Zahlen zu den Kosten für 2018 bereitgestellt und verweist auf den hohen Verwaltungsaufwand für die Datenerhebung.