❓ Dokument 20/7834
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, ob Angehörige von Strafgefangenen in Hessen die Möglichkeit haben, über E-Mail mit ihnen zu kommunizieren, ähnlich wie in Rheinland-Pfalz. Die Antwort der Landesregierung stellt klar, dass dies aufgrund der geltenden Rechtslage in Hessen nicht möglich ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Angehörige von Strafgefangenen in Hessen sowie die Justizvollzugsanstalten des Bundeslandes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung einen elektronischen Nachrichtenaustausch für Angehörige von Gefangenen einführen möchte und wie dies ausgestaltet sein könnte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat geantwortet, dass eine vergleichbare Möglichkeit für den elektronischen Nachrichtenaustausch nicht vorgesehen ist. Sie betont, dass die bestehenden Kommunikationsformen wie Besuch, Schriftwechsel und Telekommunikation weiterhin bestehen bleiben.
⚡ Einordnung
Die Antwort wirft Fragen zum Datenschutz und zur Sicherheit auf, da die Überwachung der Kommunikation mit bestimmten Personengruppen nicht zulässig ist. Die Diskussion über die Einführung elektronischer Kommunikationswege bleibt politisch relevant.