❓ Gewerbesteuererhebung
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Angemessenheit der Regelungen des Gewerbesteuergesetzes angesichts der Herausforderungen für den Einzelhandel, insbesondere während der Corona-Pandemie, thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem Einzelhandelsunternehmen, insbesondere in teuren City-Lagen und Kommunen mit hohen Hebesätzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Regelungen für angemessen hält, ob Planungen zur Anpassung bestehen und welche Möglichkeiten es für Unternehmen gibt, Zahlungserleichterungen zu erhalten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hebt hervor, dass Finanzierungsaufwendungen bis zu 200.000 € von der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung ausgenommen sind. Zudem wurden Maßnahmen zur Stundung von Steuerzahlungen während der Pandemie ergriffen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die aktuellen Regelungen nicht mehr angemessen sind. Die Landesregierung hat die Verdopplung des Freibetrags auf 200.000 € unterstützt, um Unternehmen in der Pandemie zu entlasten. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Steuerzahlungen zinslos zu stunden.