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HessenKleine AnfrageAfD

Dokument 20/7879

14. Juli 2026Dokument 20/7879 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
KirchensteuerHessenAnfrageFinanzenRechtskonformität
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Erhebung der Kirchensteuer nach dem hessischen Kirchensteuergesetz. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die derzeitige Form der Kirchensteuererhebung durch den Staat noch zeitgemäß ist und ob es Überlegungen gibt, diese durch die Kirchen selbst durchführen zu lassen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Hessen sowie die Steuerpflichtigen, die Kirchensteuer zahlen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur zeitgemäßen Erhebung der Kirchensteuer, zu möglichen Planungen der Landesregierung zur Neuregelung und zur Rechtskonformität bestimmter Bestimmungen des Kirchensteuergesetzes gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hält die derzeitige Form der Kirchensteuererhebung für bürokratiearm und sieht keine Notwendigkeit für eine Neuregelung. Die bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen der Erhebung durch die Kirchen nicht entgegen. Die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehen in der Kirchensteuererhebung wird als verfassungsrechtlich geboten angesehen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wirft Fragen zur Trennung von Staat und Kirche auf und beleuchtet die unterschiedlichen Auffassungen über die Erhebung der Kirchensteuer. Kritiker befürchten eine Entfremdung zwischen Kirchen und Mitgliedern, während die Landesregierung an der aktuellen Praxis festhält.

Quelle: Hessen, Dokument 20/7879, Wahlperiode 20, eingereicht 10. Februar 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.