❓ Mahnwachen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Durchführung von Mahnwachen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Möglichkeiten der Landesregierung, um den Schutz von Frauen, die Beratungsstellen aufsuchen, zu gewährleisten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind schwangere Frauen, die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen aufsuchen, sowie die Ordnungsbehörden, die für die Regelung von Versammlungen zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die vorhandenen gesetzlichen Instrumente für ausreichend hält, um Frauen zu schützen, ob örtliche und zeitliche Beschränkungen von Versammlungen zulässig sind und ob die Handreichungen der Landesregierung weiterhin anwendbar sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die vorhandenen gesetzlichen Instrumente im Versammlungs- und Polizeirecht ausreichend sind, um den Schutz der Frauen zu gewährleisten. Es wird betont, dass eine gesetzliche Regelung nicht den erforderlichen Ausgleich der Grundrechte gewährleisten könnte. Die Handreichungen aus 2019 sind weiterhin anwendbar.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Mahnwachen eine Gefährdung für die Persönlichkeitsrechte der Frauen darstellen. Die Landesregierung verweist auf die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung und die Anwendung bestehender rechtlicher Instrumente. Es wird auf frühere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt verwiesen.