❓ Dokument 20/7916
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit den Herausforderungen und Regelungen bezüglich der Versetzung von Polizeibeamtinnen und -beamten in andere Bundesländer. Es wird untersucht, wie viele Beamte in den letzten fünf Jahren versetzt wurden und welche Bedingungen dabei gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Polizeibeamtinnen und -beamte des hessischen Polizeivollzugsdienstes sowie die jeweiligen Polizeibehörden in anderen Bundesländern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Versetzungen, zu ruhenden Verfahren, zu sozialen Härtefällen und zu den Anforderungen an diese Fälle gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung beinhalten Informationen über die Anzahl der Versetzungen, die Bedingungen für soziale Härtefälle und die generelle Handhabung von Versetzungen. Es wird festgestellt, dass die Versetzung ohne Tauschpartner in sozialen Härtefällen möglich ist, jedoch keine bundesweit einheitlichen Regelungen existieren.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Flexibilität und Lebensrealität von Polizeibeamtinnen und -beamten auf. Die Landesregierung betont die Notwendigkeit des Tauschpartnerprinzips zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der personellen Ausstattung der Polizei.